FC Bayern Fanclub - Mitteleschenbach

Beitreten beim FC Bayern Fan-Clubs „Fränkisches Seenland 1994 Mitteleschenbach“

Beitritt FCB Fanclub Mitteleschenbach

Auf dieser Seite können Sie beim FC Bayern Fan-Club „Fränkisches Seenland 1994 Mitteleschenbach“ beitreten.

Bitte lesen Sie zuerst die Satzung des FC Bayern Fan-Clubs.

Satzung

des FC Bayern - Fanclub „Fränkisches Seenland Mitteleschenbach 1994“

Gültig ab 01. September 1995

  1. Mit Eintritt in den FC Bayern-Fanclub „Fränkisches Seenland Mitteleschenbach 1994“ verpflichtet sich jedes Mitglied, die Vereinssatzung anzuerkennen. Jede Änderung der Satzung bedarf einer einfachen Mehrheit der an der Mitgliederversammlung anwesender Mitglieder.
  2. Mit der Mitgliedschaft werden für alle Mitglieder sämtliche Vergünstigungen des Fanclubs wirksam.
  3. Bei Vereinsaustritt bestehen gegenüber dem Verein keinerlei Ansprüche. Der Vereinsaustritt ist der Vorstandschaft schriftlich mitzuteilen.
  4. Es darf kein Mitglied aus dem Verein austreten, wenn noch Schulden gegenüber dem Verein bestehen.
  5. Die Vorstandschaft setzt sich aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand, dem Kassier, dem Schriftführer und den vier Beisitzern zusammen (ab 11.09.2004 aus sechs Beisitzern). Die Vorstandschaft wird auf 2 Jahre gewählt.
  6. Die Fanclubversammlungen finden im Vereinslokal nach Vereinbarung statt. Außerordentliche Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.
  7. Der Jahresbeitrag beträgt 12,00 Euro. Jugendliche unter 18 zahlen 6,00 Euro. Beitragsänderungen bedürfen einer außerordentlichen Sitzung der Vorstandschaft und deren Zustimmung. Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 01.09. des Jahres, wenn möglich bargeldlos zu entrichten.
    1. Sollten dem Fan Club beim Einziehen der Beiträge Kosten entstehen, (z.B. Rück-buchungsgebühren durch Konto- oder Bankänderungen) so hat diese das Mitglied zu tragen. Ansonsten ist dem Fan-Club ein Verschulden nachzuweisen.
    2. Bei Eintritt vom 01.09. - 01.06 eines Jahres ist für das laufende Jahr der volle Beitrag zu entrichten.
  8. Vereinsschädigendes Verhalten gegenüber dem Fanclub oder dem FC Bayern München e.V. führen zum Vereinsausschluss ohne Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Unter vereinsschädigendes Verhalten versteht man u.a. Schlägerei, Randale, Sachbeschädigung sowie vorsätzlich oder fahrlässiger begangener Unfug.
  9. Das Vereinslokal ist der Gasthof zur Krone in Mitteleschenbach.
  10. Datenschutz
    1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein genutzt, gespeichert, übermittelt und verändert.
    2. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
      1. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
      2. Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
      3. Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
      4. Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
    3. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon, Email, Bankkonto.
      Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet, gespeichert und an folgende Dritte übermittelt
      - Buhl Data Service GmbH (Vereinssoftware „Mein Verein Teamwork“): als Plattform der Vereinsführung
      - FC Bayern München AG: zu statistischen Zwecken und Einkaufsvorteilen im Onlineportal des FC Bayern München Shops
      Der Verein veröffentlicht Daten seiner Mitglieder [in Internet-Plattformen (wie der eigenen Homepage, Facebook oder ähnlich), im Vereinsheim, in Rundschreiben] nur, wenn die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und das Mitglied nicht widersprochen hat.
    4. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

Mitteleschenbach, 01.09.1995

Satzungsergänzung (Punkt 7a und 7b) gültig ab 10.09.1998
Satzungsänderung (Punkt 5) gültig ab 11.09.2004
Satzungsänderung (Punkt 7) gültig ab 26.09.2015
Satzungsänderung (Punkt 9) gültig ab 22.09.2018
Satzungsergänzung (Punkt 10) gültig ab 22.09.2018

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